Mediation

Interessensausgleich

Mediation ist als Alternative zur Verrechtlichung von Konflikten in den USA entwickelt worden und gewinnt in den deutschsprachigen Ländern zunehmend an Bedeutung, wobei die Familienmediation noch im Vordergrund steht.

Im Gegensatz zur juristischen Perspektive steht bei der Mediation nicht die Konfliktentscheidung, sondern der Interessensausgleich zwischen den Beteiligten im Vordergrund.

In juristischen Verfahren werden die Konflikte aus der Welt der Betroffenen herausgelöst, er wird auf die rechtliche Ebene gehoben. In vielen Fällen ist dies eine letzte, unverzichtbare Möglichkeit der Rückgewinnung von Entscheidbarkeit.

In der Mediation hingegen bleibt der Konflikt auf der Ebene der Beteiligten. Niemand außer sie selbst bereinigt nun den Konflikt.

Vermittlung

Mediation bedeutet Vermittlung zwischen zwei oder mehreren Parteien in einem Interessenkonflikt unter Beiziehung einer/eines überparteilichen, neutralen Dritten und stellt ein auf Freiwilligkeit basierendes Konfliktbehandlungsinstrument dar, das den traditionellen Gerichts- und Behördenverfahren vorgelagert oder an die Seite gestellt werden kann.

Die Bandbreite der Einsatzmöglichkeiten reicht von Familien- und Scheidungskonflikten über Nachbarschafts- sowie Mietstreitigkeiten, außergerichtlichen Tatausgleich, Wirtschaftsangelegenheiten, Raumplanung bis hin zu Umweltkonflikten.

Das Ziel des Mediationsverfahrens besteht in der eigenverantwortlichen und gemeinsamen Suche der Beteiligten nach kreativen Problemlösungen, die letztlich für alle am Konflikt Beteiligten befriedigend und tragfähig sein sollen (sog. "win-win-solution").